Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Die sonderpädagogische Förderung ist in erster Linie auf die Weiterentwicklung der Fähigkeiten zu emotionalem Erleben und sozialem Handeln gerichtet. (Quelle: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder: Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vom 10.03.2000)

  • Bedingungen für das Entstehen von Störungen sowie die kontextbezogenen Zusammenhänge zu verstehen,
  • Räume zu schaffen, in denen sich die Schüler mit ihrem Selbstkonzept sowie ihrem emotionalen Befinden und sozialem Handeln auseinander setzten können,
  • Soziale und personale Kompetenzen (Gruppenfähigkeit, Kooperation, Beziehungsaufbau, Identifikation, Annahme und Abgrenzung, Selbstständigkeit) der Schüler fördern,
  • dialogische Problemlöseverfahren anzuwenden, um gemeinsam mit dem Schüler/der Schülerin Handlungsalternativen zu entwickeln und die Umsetzung, Modifikation und Kontrolle dieser durchzuführen.

„Voraussetzung für oben genanntes pädagogisches Handeln ist eine tragfähige Schüler-Lehrer-Beziehung. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Verständnis, durch besondere persönliche Zuwendung und pädagogisch-psychologische Unterstützung aus.“
(Quelle: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder: Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vom 10.03.2000)