Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung macht den Einsatz von Teams erforderlich. Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer mit fachrichtungsbezogener Ausbildung in Verbindung mit der Ausbildung in anderen sonderpädagogischen Fachrichtungen arbeiten mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Therapeutische Kräfte und gegebenenfalls weitere Betreuungs- und Pflegekräfte werden ebenfalls je nach Bedarf in die Teamarbeit einbezogen. Eine Vernetzung mit außerschulischen Institutionen ist anzustreben.
Unabdingbare Merkmale sind Kenntnisse über Schweregrad und Ausprägung der geistigen Behinderung, deren Begleiterscheinungen und mögliche psychosoziale Zusammenhänge und Auswirkungen. Die Lehrkräfte müssen besonders befähigt sein, auf der einen Seite Nähe zu gestalten und andererseits Distanz herzustellen sowie Erwartungen und Erfahrungen mit anderen zu erörtern und abzustimmen. Kenntnisse über die basalen Wahrnehmungsprozesse, über die Entwicklung geistiger Fähigkeiten, die Formen der Ausdrucks- und der lautsprachlichen und nicht lautsprachlichen Kommunikationsförderung müssen situationsbezogen und flexibel umgesetzt werden können. Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen durch Teamsitzungen, Beratungen, Hospitationen, Fortbildungsveranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen regelmäßig aktualisiert und erweitert werden.
Eine wesentliche Notwendigkeit für eine gezielte, ganzheitliche Förderung ist die Fähigkeit zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit weiteren Pädagogen, Kindern, Jugendlichen und Eltern. Mit Einfühlungsvermögen und Verständnis für die besondere Lern- und Leistungsentwicklung sollen die Eltern von Anfang an über die Gestaltung und Ziele des Unterrichts informiert werden, bei der Erstellung von individuellen Förderplänen mitwirken und ins Schulleben aktiv einbezogen werden.
Die Lehrkraft muss zum Führen von Beratungsgesprächen mit Eltern qualifiziert sein und über Bildungswege, weiterführende Hilfen, therapeutische Angebote, Selbsthilfegruppen und andere Möglichkeiten der Förderung, die zur Bewältigung besonderer Probleme aber auch zur Entlastung der Familie dienen, informieren können. Im Interesse einer ganzheitlichen Förderung bedarf es zudem der Fähigkeit zur engen Zusammenarbeit mit Gesundheits-, Sozial- und Jugendämtern, schulpsychologischen, schul- und fachärztlichen Diensten, Einrichtungen der Frühförderung, Arbeitsämtern, Kammern, gegebenenfalls Betrieben und Erziehungsberatungsstellen. Die Lehrkraft sollte Verbindungen zwischen verschiedenen Fach- und Dienstleistungsbereichen sowie Maßnahmeträgern herstellen und unterschiedliche Förder- und Hilfeleistungen koordinieren können, damit verfügbare Kompetenzen und Ressourcen effektiv eingesetzt und genutzt werden können. Hierzu ist als Grundlage die Bereitschaft zur gegenseitigen Information, Transparenz der Maßnahmen und eine verlässliche Arbeitsteilung erforderlich.